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AutorenbildMathias Stricker

Wirksamer Kinder- und Jugendschutz: JA zum kantonalen Polizeigesetz

Schwere Straftaten wie gewerbsmässige Kinderpornografie finden nicht in der Öffentlichkeit statt. Genutzt werden mit Passwort geschützte Plattformen im Internet. Im Unterschied zu anderen Polizeigesetzen in fast allen anderen Kantonen darf die Kapo SO auf solchen Plattformen nicht verdeckt vorermitteln – selbst dann nicht, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte auf ein bevorstehendes Schwerverbrechen vorliegen. Die geltende Beschränkung verunmöglicht der Kapo SO, äusserst schwere Straftaten dort zu verhindern, wo sie tatsächlich ausgeführt werden.

Sollen Kinderschänder sich in passwortgeschützen Netzwerken sicher und ungestört fühlen? Das angepasste Polizeigesetz würde der Solothurner Polizei, in welche ich grosses Vertrauen habe, erlauben, bei konkreten Hinweisen auf eine bevorstehende Straftat aktiv zu werden. Sie könnte mit Personen in Kontakt treten, ohne sich als Polizei zu erkennen geben. Mit solchen verdeckten Fahndungen konnten in anderen Kantonen beispielsweise Verbrechen mit minderjährigen Opfern (Cybergrooming) verhindert werden. Dabei geht es immer um mögliche Verbrecher und nicht um unbescholtene Bürger. Am Anfang aller Ermittlungen steht immer ein konkreter Anhaltspunkt. Die neuen Instrumente stehen im Einklang mit dem geltenden Recht und rechtsstaatlichen Prinzipien und stärken unsere Kantonspolizei in ihrer täglichen Arbeit.

Der Kinder- und Jugendschutz ist mir als Vater und Lehrer besonders wichtig. Darum sage ich JA zum Polizeigesetz.

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