Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen im Bildungsraum Nordwestschweiz (SO, BL, BS, AG) flächendeckend einheitliche Checks die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im 3., 6., 8. und 9. Schuljahr (aktuelle Zählart) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften messen (RRB Nr. 2010/1430). Diese Checks werden mit einer Aufgabensammlung ergänzt und sollen folgende Aufgaben erfüllen:
Standortbestimmung der Schülerinnen- und Schülerleistungen
Ergebnisse der Leistungsmessungen dienen der individuellen Förderung und als Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittsentscheid
Ergebnisse dienen der Unterrichts- und Schulentwicklung (interne Evaluation)
Leistungstest auf der Sekundarstufe I sollen Checks privater Anbieter ersetzen und dienen der Zertifizierung des Schulabschlusses
Ermittlung der Wirksamkeit des Bildungssystems (externe Evaluation)
Mit flächendeckenden Schulleistungstests und den daraus resultierenden Schulranglisten (Rankings) wurden in anderen Ländern (USA, England, Deutschland, Österreich) höchst bedenkliche Erfahrungen gemacht (z.B. Standortnachteile für Schulträger mit schlechten Testergebnissen aus bevölkerungsstrukturellen Gründen). Die Tendenz, dass das Gewicht immer mehr auf „Kopflastiges“ gelegt wird, verschärft sich durch die Einführung dieser flächendeckenden Tests zustehend. Es wird kaum zu verhindern sein, dass einer Einengung der Bildung auf testbare „Inhalte“ Vorschub geleistet wird. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Mit welchen Massnahmen will das DBK die Veröffentlichung von Check-Daten und damit die Erstellung von Schulranglisten (Rankings) mit fragwürdigen Vergleichen zwischen den Schulträgern (Gemeinden) verhindern?
Was gedenkt das DBK zu unternehmen, wenn ein Gericht das Öffentlichkeitsprinzip höher gewichtet als datenschutzrechtliche Bestimmungen und somit die Veröffentlichung solcher Daten erzwungen wird?
Wie gedenkt das DBK Schulträger mit schlechten Testergebnissen zu unterstützen? Welchen zusätzlichen Ressourcenbedarf löst dies auch?
Mit welchen Massnahmen will das DBK im Schulunterricht ein negatives „Teaching to the test“ verhindern? Wie beurteilt das DBK die bereits jetzt verstärkte Zunahme der privaten Nachhilfeindustrie?
Wie will das DBK erreichen, dass im Unterricht und im öffentlichen Bewusstsein die Bedeutung und der Stellenwert der nicht getesteten gegenüber den getesteten Schulfächern nicht weiter abnimmt?
Die geplanten Tests für die Messung der nationalen Bildungsstandards (HarmoSGrundkompetenzen) sehen keine flächendeckenden Tests vor. Weshalb will der Kanton Solothurn flächendeckende Tests durchführen, obwohl dies mit grossen Risiken verbunden ist und zur Gewinnung des notwendigen Steuerungswissens stichprobenartige Test ausreichen?
Welche Kosteneinsparungen könnten gesamthaft bzw. in den einzelnen Schuljahren erzielt werden, wenn die Tests statt flächendeckend nur stichprobenartig durchgeführt würden?
a) Bis wann gilt das aktuelle Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarschule? b) Welches sind die Eckpunkte eines möglichen „neuen“ Übertrittsverfahrens? c) Welchen Stellenwert haben die geplanten Tests im „neuen“ Übertrittsverfahren?
Weshalb wird das bewährte Testsystem „Stellwerk 8“ des Lehrmittelverlages St. Gallen nur in einer Übergangszeit eingesetzt und nicht dauernd übernommen? Wie hoch sind die Kosten für das Stellwerk 8 im Vergleich zu den neu zu entwickelnden Tests?
Wie schätzt das DBK den Zeitplan der Einführung der Checks in Hinblick auf die Entwicklung der auf dem Lehrplan 21 basierenden Kompetenzraster ein?
Anfrage und Antworten des Regierungsrates als PDF herunterladen
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