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AutorenbildMathias Stricker

SV 17/STAF: Steueranpassungen in kleinen Schritten

Mehr Gelassenheit und Sachlichkeit in Bezug auf die Umsetzung der Steuervorlage 17 wünscht sich Christian Scheuermeyer in seinem Leserbrief. Nun, ich mache folgende Feststellungen: 1. Die Gemeinden werden nur noch das erste Jahr gänzlich entlastet, danach nimmt die Ausfinanzierung pro Jahr um einen Sechstel ab, nach der Übergangszeit müssen die Gemeinden die fehlenden Einnahmen zu 100% selber finanzieren. Was passiert in den Gemeinden nach sechs Jahren, wenn die mit der Tiefsteuerstrategie erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen ausbleiben? 2. Einerseits wird von möglichen Massnahmen gesprochen, anderseits sei kein Sparprogramm geplant. Was gilt jetzt? Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? 3. Eine alleinstehende Person bezahlt heute ab CHF 10’000.- Einkommenssteuern. Neu soll diese Untergrenze bei CHF 12’000.- festgesetzt werden. Ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 36’000.- ist Schluss mit der Entlastung. Die höchste Entlastung liegt bei CHF 110 pro Jahr! Ob solch flankierende Massnahmen ausreichend sind?

Als konstruktiver, lösungsorientierter Ansatz hat das Komitee „Steuervorlage 17 geht SO“ die sogenannte Verantwortungsstrategie vorgelegt. Dieses Modell sieht steuerliche Anpassungen für juristische Personen in mehreren kleinen Schritten vor. In der Summe würden die Erträge für Gemeinden und Kanton nicht sinken, sondern stabil bleiben. Zwar werden auch mit diesem Modell die Firmengewinne tiefer besteuert als bisher, aber der Rückgang wird durch die steuerlichen Gegenfinanzierungen ausgeglichen.

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