top of page
AutorenbildMathias Stricker

Parteitag SP: Änderung Konkordat Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen

Geschätzte Sportinteressierte, liebe Genossinnen und Genossen Stichwort Fussball-Cupfinal FC Basel-FC Zürich vor drei Tagen: Laut Hans-Jörg Käser dem Kantonalen Berner Polizeidirektor habe sich das Konkordat bewährt, weil es den Behörden griffigere Instrumente zur Verfügung stelle, z.B. konnten Auflagen zu den Fanmärschen gemacht werden. Resultat: Ein gewalttätiges Aufeinandertreffen der Fangruppen in der Innenstadt konnte verhindert werden.


Trotzdem sind wiederum massive Schäden durch uneinsichtige Chaoten entstanden. Dass die vielgepriesene Selbstverantwortung und die Eigenkontrolle gewisser Fans nicht wirklich funktionieren, hat wiederum auch dieser Cup-Final gezeigt. So viel zur Aktualität. Von zunehmender Gewalt bei gewissen Sportanlässen hat das Volk genug! In verschiedensten Kantonen hat das Stimmvolk der Änderung des Konkordates klar zugestimmt (ZH 85%) In keiner kantonalen Abstimmung gewannen bis jetzt die Gegner. In 17 Kantonen findet die Änderung Zustimmung. Ausnahme: in den beiden Basel ist das Parlament gar nicht auf die Änderung des Konkordats eingetreten, das Volk konnte dort also nicht darüber befinden. Im Solothurner Kantonsrat wurde der vorliegenden Änderung des Konkordates „Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen“ mit 79 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen grossmehrheitlich zugestimmt. Eine Gruppe aus Jungfreisinnigen und dem EHC Olten Nahestehenden hat das fakultative Referendum ergriffen und die erforderlichen Stimmen knapp und auf den letzten Termin zusammengebracht. Als Antwort auf die zunehmende Bereitschaft, anlässlich von Sportveranstaltungen Gewalt auszuüben, wurde am 2007 – im Vorgang der EURO 08 – das Konkordat beschlossen. Der Kanton SO ist mit einem Kantonsratsbeschluss 2008 beigetreten. Das Konkordat, übrigens sind dem alle Kantone beigetreten, ist im Kt. SO seit 1.1.2010 in Kraft. Zweck dieses Konkordates ist, dass die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens vorbeugende polizeiliche Massnahmen treffen. Die präventive Wirkung ist unbestritten, trotzdem müssen immer mehr Polizeikräfte für kritische Spiele aufgeboten werden, weil inmitten friedlicher Fans gewaltbereite Chaoten Sportanlässe missbrauchen. Neben Sachschäden stellt d Durchführung gewisser Sportveranstaltungen für die Polizei eine zusätzliche und anspruchsvolle Aufgabe dar. Beträchtliche Sachschäden und personelle Ressourcen gehen ins Geld! Aufgrund der bisherigen Erfahrungen müssen jetzt darum dringend Anpassungen und Ergänzungen am Konkordat vorgenommen werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen zur Erhöhung der objektiven Sicherheit bei, indem sie neben der Vermeidung von Sachschäden insbesondere dem Schutz der Zuschauer dienen. Das verschärfte Konkordat zielt in erster Linie auf Kantone, in welchen Fussball- und Eishockeymannschaften in den obersten Ligen spielen. Spiele der höchsten Klasse werden bewilligungspflichtig. Das heisst der Kanton Solothurn ist davon im Moment und bis auf Weiteres von dieser Massnahme nicht betroffen. Im Einzelfall können auch Spiele der unteren Ligen bewilligungspflichtig erklärt werden. Da ist sinnvoll – man denke z.B. an ein Cupspiel FC Olten gegen FC Basel. So werden die Vereine (ich bin übrigens auch Mitglied eines solchen Vereines) sensibilisiert und auch unterstützt und das Abwandern gewaltbereiter Fans aus anderen Kantonen zu Spielen unterer Ligen kann wirksam verhindert werden. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden werden: Möglich sind Einschränkungen beim Alkoholverkauf, Regeln für kontrollierten Verkauf von Eintrittskarten und für die An- und Rückreise der Fans sowie bauliche und technische Massnahmen. Zur verbesserten Durchsetzung von verfügten Stadionverboten kann die Bewilligungsbehörde ausserdem anordnen, dass sich Besucherinnen und Besucher beim Zutritt zu Sportstätten auszuweisen haben. Weiter können Rayonverbote von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Ausserdem können solche Verbote neu Rayons in der ganzen Schweiz umfassen. Bei schwerer Sachbeschädigung oder bei Wiederholungstätern können Meldeauflagen neu ohne vorgängige Missachtung des Rayonverbots angeordnet werden. Bei Verdacht können Personen im Rahmen der Zutrittskontrollen oder beim Besteigen von Fantransporten am ganzen Körper nach verbotenen, gefährlichen Gegenständen durchsucht werden. Neu gelten Tätlichkeiten und Hinderung einer Amtshandlung als gewalttätiges Verhalten. All diese Massnahmen verbessern die Sicherheit aller Matchbesucher. Einer Minderheit aus der SP-Kantonsratsfraktion und der Geschäftsleitung gehen die Verschärfungen zu weit, sie finden diese unverhältnismässig, weil sie mit den Grundrechten unvereinbar seien. Sie sprechen von Generalverdacht und Kollektivbestrafung. Anstatt Verursacher von Gewalt konsequent zu bestrafen, würden friedliche Matchbesucher durch Massnahmen wie ID-Kontrollen bevormundet. Als Familienvater erwarte ich, dass ich einen Match in einer gewaltfreien Umgebung besuchen kann. Da habe ich auch kein Problem, meinen Ausweis zeigen zu müssen oder mich durchsuchen zu lassen. Denn wenn es der Sache dient, ist dies für mich keine Einschränkung in meine Freiheitsrechte. Z.B. sind Durchsuchungen unter den Kleidern lediglich bei einem konkreten Verdacht zulässig. Ich attestiere der Polizei gesunden Menschenverstand und ein geschultes Auge bezüglich dem „konkreten“ Verdacht. Bei einer moderaten Umsetzung greift das nicht in die Grundrechte ein. So trifft’s die friedlichen Fans wohl kaum. Umgekehrt frage ich mich schon länger, ob die gewaltbereiten Zuschauer nicht schon längst dafür sorgen, dass das Recht, einen Match friedlich und ohne Angst besuchen zu können, verletzt wird. Die meisten organisierten Fans wissen sich zu benehmen. Damit sich „schwarze Schafe“ nicht einnisten und auf Kosten der Allgemeinheit austoben können, braucht es die angepassten Massnahmen des Konkordates. Es kann nicht sein, dass einige wenige solch immense Schäden und Kosten verursachen. Wer ganz „normal“ einen Match besucht und sich entsprechend verhält, muss keine Einschränkungen befürchten und wird nicht tangiert. Länder wie England oder Holland, welche früher gravierende Probleme mit gewaltbereiten Fans hatten, haben diesbezüglich ihre Hausaufgaben schon längst gemacht und dadurch wesentliche Verbesserungen erzielt, sprich die Gewalt stark reduziert. Die vorliegenden Änderungen stärken die Arbeit der Polizei und damit die Sicherheit. Die Massnahmen können aber nur greifen, wenn alle Kantone beim Konkordat mitmachen, sonst droht das Abwandern gewaltbereiter Gruppierungen in andere Kantone. Es braucht also auch die Solidarität des Kantons Solothurn. Wer den Sport und seine friedfertigen Fans unterstützt, sagt JA zu dieser Vorlage. Das beanträgt euch auch die Geschäftsleitung. Die vorliegende Änderung des Konkordates ist aus meiner Sicht richtig, nötig und tauglich. Ich danke für eure Aufmerksamkeit.

Comments


bottom of page