Seit einigen Jahren hat sich der Luchs im Jurabogen etabliert. Rund 100 erwachsene Tiere leben im grenzüberschneidenden Gebirgszug, etwa 10% davon haben ihr Streifgebiet auch im Solothurner Jura. Schäden durch diese Luchse gibt es kaum. Risse an Nutztieren sind eine grosse Ausnahme. Trotzdem ertönen immer wieder Stimmen, welche die Reduktion des Luchsbestandes fordern, um den Wildbestand nicht zu gefährden.
Im Februar 2016 wurde oberhalb von Matzendorf ein Luchs gefangen, mit einem Sender ausgestattet und wieder frei gelassen. Dieser Fang geschah an einer von diesem Luchs gerissenen Hausziege. Es wurde in den Medien kommuniziert, dass die Besenderung vorgenommen wurde, um das Tier für eine spätere Umsiedlung lokalisieren und einfangen zu können. Gemäss «Konzept Luchs Schweiz», Abschnitt 4.1 auf Seite 9 (Stand 19.01.2016), dürfen aber keine Luchse umgesiedelt werden, die nachweislich Nutztiere gerissen haben («Es werden keine Luchse umgesiedelt, welche nachweislich Schäden an Nutztieren verursacht haben.»).
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) führt die Geschäftsstelle des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere». Die SAB wiederum finanziert sich hauptsächlich über die Mitgliederbeiträge der Kantone. 23 Kantone sind Mitglied bei der SAB, darunter auch der Kanton Solothurn. Diese Kantone unterstützen damit militante Raubtiergegner, welche den verfassungsmässigen Schutz der einheimischen Fauna aufheben wollen. Pro Natura hat im Jahr 2015 bei allen Kantonen nachgefragt, ob ihnen diese Tatsache bewusst ist und ob sie daraus Konsequenzen ziehen. Der Kanton Solothurn hat das Schreiben von Pro Natura zwar zur Kenntnis genommen, sich aber als einer von wenigen Kantonen nicht inhaltlich geäussert.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele Nutztiere wurden in den Jahren 2010 bis 2015 im Kanton Solothurn nachweislich vom Luchs gerissen?
Wie haben sich die Wildbestände (Gämse, Reh) in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt?
Welchen Einfluss hat der Luchs auf die Jagderträge im Kanton Solothurn?
Auf welches Recht stützt sich die geplante Umsiedlung des Luchses (Matzendorf) in Bezug auf das Konzept „Luchs Schweiz“?
Hat der Kanton Solothurn Kenntnis davon, dass die SAB den Verein «Lebensraum ohne Grossraubtiere» unterstützt?
Wie kann der Kanton Solothurn seine Mitgliedschaft bei einer Organisation (SAB) vereinbaren, welche ihrerseits Dienstleistungen für einen Verein anbietet, der die bestehenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze zum Schutz der einheimischen Fauna aushöhlen will?
Ist der Kanton Solothurn bereit, in letzter Konsequenz aus der SAB auszutreten, wie dies andere Kantone ebenfalls in Erwägung ziehen?
Wird aus Sicht der Regierung mit der aktuellen Totalrevision des kantonalen Jagdgesetzes dem Schutz der einheimischen Raubtiere genügend Rechnung getragen?
Anfrage und Antworten des Regierungsrates als PDF herunterladen
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