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Interpellation «Abrupter Abbau des Sportunterrichts an der Berufsfachschule Grenchen, Gesamtsit

Autorenbild: Mathias StrickerMathias Stricker

Überrascht mussten Berufsfachschülerinnen und –schüler sowie Lehrpersonen vor den Sommerferien am Standort Grenchen feststellen, dass der Sportunterricht bei Abschlussklassen (KVE11 G, H, GIBS) im neuen Schuljahr 2013/14 nicht mehr stattfindet.


Ebenso entfällt am Standort Solothurn, obwohl im CIS genügend Kapazität vorhanden ist, bei Abschlussklassen (z.B. KVE11 A, B, C, D, gewerbliche Berufe, Detailhandelsfachfrau/-fachmann) der Sportunterricht, da die vom Bundesrat angeordnete Wiedereinführung (nach der Sistierung) nicht umgesetzt wurde. Weiter haben in der Regel die Klassen des 1. und 2. Lehrjahres (z.B. KV, gewerbliche Berufe, Detailhandel) mit zwei Schultagen im BBZ West nur eine Lektion Sportunterricht, obschon diese laut Verordnung Anrecht auf zwei Lektionen hätten. Bei gewerblichen Berufen (z.B. GIBS Grenchen) entfällt der Sportunterricht auch im 3. Lehrjahr. Der Abbau ist umso fragwürdiger, da der Kantonsrat in seiner 3. Sitzung vom 27.2.13 einer Mietlösung für den Berufsschulsport in den Räumlichkeiten der Velodrome Suisse AG, Grenchen mit 86 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) zugestimmt und damit die Kapazitäten der Sportanlagen verbessert hat. In der Debatte wurden die Vorteile dieses Standortes betont (Mietlösung, günstiger Standort, moderne Halle) und die Wichtigkeit der Umsetzung der Bundesvorgabe, welche von den Kantonen das Angebot des Sportunterrichtes an den Berufsfachschulen für alle Lehrjahre verlangt, herausgestrichen. Dass Bundesrecht jetzt weiterhin übergangen wird, ist stossend. Eine Studie der Universität Zürich, die zwischen 2004 und 2012 den Body-Mass-Index bei Stellungspflichtigen erhob, stellt fest, dass jeder vierte Mann (18- bis 21-jährig) übergewichtig ist (siehe auch AZ 5.11.13) und zeigt, wo genau in der Schweiz die übergewichtigen, jungen Männer leben. „Spitzenreiter“ ist dabei mit einem Anteil der Fettleibigen von 8,94% der Stellungspflichtigen der Kanton Solothurn. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Aus welchen Gründen entfällt der Sportunterricht bei den genannten Abschlussklassen an den Standorten Grenchen und Solothurn, in Grenchen abrupt und ohne öffentliche Vorankündigung?

  2. Aus welchen Gründen findet der Sportunterricht in Solothurn und Grenchen an vielen Klassen reduziert statt?

  3. Warum werden die Artikel 51 „Obligatorium“ (3. Abschnitt: Sportunterricht an Berufsfachschulen, Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung, gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes) und 52 „Umfang“ nicht umgesetzt?

  4. Wurde mit der Velodrome Suisse AG, Grenchen für das Schuljahr 2013/14 ein Vertrag abgeschlossen? a) Wenn ja: Welches sind die Eckwerte dieses Vertrages? b) Wenn nein: Warum wurde kein Vertrag abgeschlossen?

  5. In welcher Form wurden die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen über den nicht stattfindenden Sportunterricht informiert?

  6. Erfolgte ein Pensenabbau bei den Lehrpersonen? Wenn ja: Sind arbeitsrechtliche Folgen zu erwarten?

  7. Welche Massnahmen sind für den Standort Olten vorgesehen?

  8. Wie beurteilt der Regierungsrat den Zusammenhang zwischen dem Abbau des Sportunterrichtes und den Resultaten der erwähnten Studie?


Anfrage und Antworten des Regierungsrates als PDF herunterladen


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