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AutorenbildMathias Stricker

Auftrag «Sekundarstufe I: 3 Jahre für alle»

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Angleichung der Dauer der Sekundarstufe I für alle Anforderungsniveaus einheitlich auf 3 Jahre zu prüfen. In der somit 3 Jahre dauernden Sek P ist wie in den anderen Anforderungsniveaus eine möglichst ausgebaute Berufsorientierung vorzusehen.


Begründung:

Mit dem heutigen System der Aufteilung in die Anforderungsniveaus der Sek I und dem Übergang von der Sekundarschule ins Gymnasium nach dem zweiten Jahr Sek P wird die grundsätzliche Wahl der Berufsbildung erschwert. Der im Volksschulgesetz (VSG) § 25 «Angebot Sekundarstufe I» grundlegende Auftrag «Die Sekundarstufe I vermittelt den Schülerinnen und Schülerneine niveauspezifische Ausbildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II ermöglicht.» kann in der Sek P in Bezug auf das erstgenannte Ziel nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. Für einen ausgebauten, gesteuerten Berufsorientierungsprozess gibt es zu wenig Raum. Zudem haben leistungsstarke Schüler und Schülerinnen, die an einer Berufslehre interessiert sind, nach zwei Jahren Sek P die obligatorische Schulbildung nicht abgeschlossen. Sie sind gezwungen, für ein Jahr an die Sek E bzw. an das 1. Gymnasium überzutreten.

Der mögliche Übertritt nach dem 1. Jahr Gymnasium in eine Berufslehre erzeugt in den Gymnasien viel Unruhe. So müssen nach einem Jahr Gymnasium einige Klassen wieder neu zusammengesetzt werden, weil sie zu klein geworden sind. Andererseits verbleiben Schüler und Schülerinnen, die eigentlich an einer Berufslehre interessiert wären, doch am Gymnasium und fehlen dann in der Berufsbildung.

Das heutige System verstärkt tendenziell den Mangel an weiblichen Fachkräften in den MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-Berufen. Am Ende der obligatorischen Schule beträgt der Anteil der jungen Frauen in den weiterführenden Schulen (Gymnasium, FMS etc.) 37.4%, bei den jungen Männern 22.4% aller austretenden Schüler und Schülerinnen. Der Anteil der jungen Männer, die bei Schulaustritt direkt eine berufliche Grundbildung antreten, beträgt 62.9%, bei den jungen Frauen 46.3% (Quelle: Bildungsstatistik Kanton Solothurn, 2021). Mit einer Angleichung der Dauer der Sekundarstufe 1 und einem schulisch begleiteten Berufsorientierungsprozess für alle besteht die Chance, mehr schulisch begabte, junge Menschen für anspruchsvolle, berufliche Grundbildungen (z.B. MINT-Berufe) zu gewinnen, ohne aber die bereits im schweizerischen Vergleich tiefe Maturitätsquote zu senken. Das VSG ermöglicht diese Änderung grundsätzlich. Es braucht keine Gesetzesänderung, die Dauer von 3 Jahren ist als Regel vorgesehen: VSG § 19 Abs. 3: «Die Sekundarstufe I schliesst an die Primarstufe an. Sie dauert in der Regel drei Jahre und bildet den dritten Zyklus. Der Regierungsrat kann die Sekundarstufe I durch Verordnung in verschiedene Anforderungsniveaus unterteilen». Zwingend ist, dass eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Niveaus gewährleistet ist. Weiter ist davon auszugehen, dass bei einer dreijährigen Sek P mit einer möglichst ausgebauten Berufsorientierung der Selektionsdruck am Ende der 6. Klasse bezüglich einer frühen Weichenstellung – man bedenke auch, dass die Kinder heute «jünger» sind – entschärft werden kann. Ferner sei noch angemerkt, dass die zweijährige Sek P im Bildungsraum Nordwestschweiz eine Sonderstellung einnimmt. Mehrheitlich führt die Deutschschweiz eine dreijährige, in verschiedenste Anforderungsniveaus gegliederte Sekundarschule mit anschliessendem vierjährigen Gymnasium.

Der Auftrag wird einstimmig erheblich erklärt.


Auftrag und Antrag des Regierungsrates



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