Für viele Pflanzenschutzmittel (PSM) hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in der Bewilligung Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer verfügt (Auflagen zur Verminderung von Drift und Abschwemmung, Etikette SPe 3). Solche Auflagen beinhalten immer einen gegenüber dem obligatorischen Mindestabstand von 3 Metern zum Gewässer erhöhten Abstand. Die erhöhten Abstände sind für jedes PSM unterschiedlich und können bis zu 100 m betragen.
Solche Abstände kann der Landwirt allerdings stark vermindern, wenn er gewisse Massnahmen zur Risikoreduktion trifft, so etwa spezielle Düsen montiert, mit geringem Druck und tiefer Fahrgeschwindigkeit spritzt, nur bei Schwachwind spritzt oder einen begrünten Pufferstreifen zwischen Feld und Gewässer anlegt (siehe BLW, Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau, Mai 2018).
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hält unter anderem fest, dass die Mittel zur Sicherstellung der Einhaltung oben genannter Auflagen im Kanton Zürich unzureichend sind bzw. dass die Einhaltung mancher Auflagen schlicht nicht überprüft werden können (Beschluss Nr. 428/2020).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat die folgenden Fragen zu beantworten
Kontrolliert die kantonale Verwaltung die Einhaltung der obgenannten Auflagen hinsichtlich Ausbringung von Pestiziden zum Schutz von Oberflächengewässern?
Falls eine Kontrolle erfolgt:
Wie und wo werden die Resultate dieser Kontrollen transparent gemacht?
Bei wie vielen landwirtschaftlichen Grundstücken im Kanton wurden pro Jahr Kontrollen durchgeführt, insbesondere in den letzten fünf Jahren?
Wie viele Verstösse wurden festgestellt und wie wurden diese geahndet?
Nach welchem Konzept und Plan erfolgen diese Kontrollen?
Wurden dabei auf den kontrollierten Grundstücken auch Proben (Boden, Pflanzen) genommen und chemisch auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert, um die Einhaltung der erhöhten Abstände zu prüfen? Wie viel haben diese chemischen Analysen gekostet?
Wie wurde nachvollziehbar kontrolliert, ob Reduktionsmassnahmen eingehalten wurden (Bsp. Spritzen nur bei Schwachwind, driftreduzierende Düsen, geringe Fahrgeschwindigkeit und Druck)?
Wie viele Personal-Stellenprozent werden ausschliesslich für diese Kontrollen eingesetzt? Bestehen aus Sicht des Regierungsrates genügend Ressourcen für die Kontrolle der vom Bund verlangten Auflagen?
Falls keine Kontrolle erfolgt:
Wieso wurden und werden keine solche Kontrollen durchgeführt?
Anfrage und Antwort des Regierungsrates als PDF
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