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AutorenbildMathias Stricker

Kleine Anfrage «J+S-Entschädigungen versteuern»

Laut § 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern unterliegen der Einkommenssteuer alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte. Vorbehalten ist § 32. J+S- (Jugend und Sport) Leiterinnen und Leiter sowie J+S-Coaches müssen demgemäss ihre Entschädigungen versteuern.


Seit einigen Jahren werden darum J+S-Leiterinnen und Leiter sowie J+S-Coaches aufgefordert, ihre Entschädigungen in der Steuererklärung auszuweisen, wenn sie dies unterlassen haben. Oft ist/war den Betroffenen gar nicht bewusst, dass J+S-Gelder steuerpflichtig sind, denn diese J+S-Entschädigungen werden den Vereinen und Schulen und nicht direkt den J+S-Leiterinnen und Leiter oder J+S-Coaches ausbezahlt. Die Handhabung in den Vereinen bezüglich Verwendung und Auszahlung der J+S-Entschädigungen ist sehr unterschiedlich. Jedenfalls investieren diese Personen viel Freizeit in die Jugendförderung und erhalten dafür bescheidene Entschädigungen. Für sie ist es nicht verständlich, dass diese Entschädigungen auch noch versteuert werden müssen. Zwar sind Nebeneinkommen bis 800 Franken steuerbefreit, doch summieren sich mehrere Nebeneinkommen doch schnell zu einem steuerbaren Betrag.


In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele J+S-Leiterinnen und Leiter sowie J+S-Coaches müssen im Kanton Solothurn ihre Entschädigungen versteuern? Wie wurden bis 2013 Steuerpflichtige eruiert, welche J+SEntschädigungen in der Steuererklärung nicht angegeben hatten?

  2. Jugendarbeit bzw. Jugendförderung hat auch ausserhalb von J+S einen hohen Stellenwert. Wurden Steuerpflichtige, welche Entschädigungen für Jugendarbeit ausserhalb J+S erhielten, ebenso aufgefordert, die Entschädigungen in der Steuererklärung anzugeben?

  3. Welche Steuereinnahmen werden durch J+S-Entschädigungen jährlich generiert?

  4. Findet der Regierungsrat, dass die Attraktivität der Jugendarbeit durch das Steuergesetz genügend honoriert wird?

  5. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die Regelung bei Nebeneinkommen speziell für Jugendarbeit anzupassen?

  6. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat grundsätzlich, um die Attraktivität bzw. die Bereitschaft für Jugendarbeit zu erhöhen?


Anfrage und Antworten des Regierungsrates als PDF herunterladen


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