Die CO2-Bilanz von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln ist der Bevölkerung weitgehend unbekannt. Obwohl eine zunehmende Bevölkerungsgruppe viel Wert auf gesunde und regional hergestellte Landwirtschaftsgüter legt, besteht auch bei diesen Produkten keine Transparenz bezüglich der verwendeten Produktionsenergie.
Während für Wohnbauten die Beheizung von Wintergärten, Swimming-Pools und Nebenbauten strikt reglementiert ist, wird vermutlich ein Grossteil der landwirtschaftlichen Bauten, namentlich Gewächshäuser, noch mit fossilen Energien beheizt, was die CO2-Bilanz von Treibhaus- und Hors-Sol-Produkten massiv verschlechtert.
In der speziellen Landwirtschaftszone, welche mit der Richtplananpassung 2018 eingeführt wurde und in einem Gestaltungsplanverfahren festgelegt werden muss, sind bodenunabhängige Produktionsmethoden (Hors-Sol) vorgesehen. Spezielle Landwirtschaftszonen umfassen Gebiete für Bauten und Anlagen, die über die innere Aufstockung von Landwirtschafts-, Gemüsebau- und Gartenbaubetrieben hinausgehen. Bei Bodenkulturen können Gewächshäuser auch in der Landwirtschaftszone betrieben werden.
Ich bitte den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele landwirtschaftlich genutzte Gewächshäuser (Anzahl und Fläche) sind derzeit im
Kanton Solothurn bewilligt? Aufteilung nach Landwirtschaftszone und spezieller Landwirtschaftszone
2. Welcher Anteil dieser Bauten resp. dieser Flächen wird derzeit mit fossilen Energien, Abwärme und mit erneuerbaren Energien beheizt? Aufteilung nach Landwirtschaftszone und spezieller Landwirtschaftszone
3. Wie viele Bauten und Anlagen und welche Flächen wurden seit der Richtplananpassung bewilligt, die nicht mit erneuerbaren Energien und/oder Abwärme beheizt werden? Aufteilung nach Landwirtschaftszone und spezieller Landwirtschaftszone
4. Wie hoch ist der Gesamtenergieverbrauch sämtlicher Bauten und Anlagen? Welcher Anteil entfällt auf fossile Energien und wie hoch ist dessen CO2 Ausstoss?
Anfrage und Antwort des Regierungsrates
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