Mit der Kleinen Anfrage 0035/2016 «Luchse im Kanton Solothurn» wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) für die Führung der Geschäftsstelle des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere» kritisiert. Die SAB finanziert sich hauptsächlich über die Mitgliederbeiträge der Kantone. Stand 2016 waren 23 Kantone Mitglied bei der SAB, darunter auch der Kanton Solothurn (siehe auch Staatsbeiträge PC-Nr. 70501).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage führte die Regierung aus, dass das Ziel des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere» dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0) widerspreche und grundsätzlich unvereinbar mit dem Umgang des Luchses und auch kommender Grossraubtiere im Kanton Solothurn sei. Für das Verhalten der SAB, indem diese für eine Organisation Dienstleistungen anbiete, die der bestehenden Gesetzgebung widerspreche, habe die Regierung kein Verständnis. Weiter war die Regierung der Meinung, dass anstelle einer fragwürdigen Dienstleistung von der SAB viel eher eine Unterstützung zur Schadensprävention erwartet werden dürfe. Die Regierung werde diese Frage in die Direktorenkonferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft einbringen, um gemeinsam mit den anderen Kantonen eine Änderung des Verhaltens der SAB zu bewirken. Ein Austritt aus der SAB wurde als unverhältnismässig erachtet.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Inwiefern hat die Regierung versucht, eine Veränderung des Verhaltens der SAB zu bewirken? Mit welchem Resultat?
Wie haben sich die anderen Kantone seit 2016 bezüglich der Mitgliedschaft bei der SAB und der Unterstützung des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere» verhalten?
Wie steht die Regierung heute zur SAB? Sieht sie weiteren Handlungsbedarf?
Wie steht die Regierung heute zu den Zielen des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere»?
Kann sich die Regierung heute einen Austritt aus der SAB vorstellen?
Anfrage und Antworten des Regierungsrates als PDF
Die Interpellation zeigte Wirkung. Die SAB hat die Leistungsvereinbarung mit dem Verein «Lebensraum ohne Grossraubtiere» Mitte Oktober 2020 auf Ende Januar 2021 gekündigt.
Comments