Fossile Energieträger werden knapper und teurer. Aus versorgungspolitischen Überlegungen (Auslandabhängigkeit) ist eine Abkehr davon nötig. Die neue Energiepolitik setzt im Wesentlichen auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Auch in Zukunft muss die Versorgung mit Energie gewährleistet sein und die Versorgungssysteme müssen sicher sein.
Der Werkplatz Schweiz darf nicht durch Energieknappheit in Frage gestellt werden und die Wettbewerbsfähigkeit darf nicht unter zu hohen Kosten leiden. Angesichts der Bedeutung, welche die Energiepolitik generell sowie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Besonderen heute haben, ist es sinnvoll, dass diese Bereiche in der Verfassung ausdrücklich erwähnt werden. Tatsächlich ändert sich ad hoc im Energiegesetz und in den Verordnungen nichts. Direkte Ansprüche auf konkrete Leistungen finanzieller oder anderer Art ergeben sich keine. Mit der Erwähnung in der Verfassung entsteht aber eine Investitionssicherheit, so werden z.B. auch Arbeitsplätze geschaffen. Mit einem JA setze ich ein klares Zeichen dafür, dass die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu den wichtigen Staatsaufgaben gehört.
Leserbrief zur Abstimmung 18.4.14 Änderung der KV, Erneuerbare Energien in die Kantonsverfassung, Artikel „Die Unabhängigkeit der Schweiz stärken“ AZ 16.4.14 S.21
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