Erstaunlich, was alles über den Lehrplan 21 geschrieben wird! Im Kanton Solothurn wird bereits seit über 20 Jahren mit Lernformen wie Arbeits- oder Wochenplänen gearbeitet, welche in gewissen Unterrichtsequenzen das selbständige Lernen fördern.
Der LP 21 nimmt diese Thematik auf und gewährleistet nach wie vor Methodenfreiheit (inkl. Frontalunterricht). Ebenso hält der LP 21 explizit fest, dass die Lehrperson die zentrale Person für die Gestaltung und Führung des Unterrichts sowie für die pädagogische und fachliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bleibt. Wenn vermutet wird, dass sich die Lehrperson nur noch mit dem PC statt mit den Kindern beschäftigt, hat das wohl kaum mit dem Lehrplan zu tun. Weiter wird behauptet, es würde nicht mehr auf Wissensaufbau gesetzt. Tatsache ist, dass das zu erreichende Wissen im LP 21 sogar prominenter festgehalten wird. Zudem soll das Wissen so angewendet werden, dass ein vertieftes Verständnis möglich ist. Eine akademische Gruppe hätte den Lehrplan ausgearbeitet. Fakt ist, dass in allen Fachbereichen Praktiker, nämlich Lehrpersonen, mitgearbeitet haben. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem LP 21 ist angebracht, denn ein Lehrplan ist in erster Linie ein Planungsinstrument für die Lehrpersonen. Im Kanton Solothurn stammt der jetzt gültige Lehrplan aus dem Jahre 1992. Eine notwendige Überarbeitung dieses Lehrplanes würde zusätzliche Kosten verursachen und einen einheitlichen Deutschschweizer Lehrplan verhindern.
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