Wer arbeitet, soll von seinem Lohn leben können. Der Vorstand der Sozialdirektorinnen und -direktoren stellt richtig fest, dass ein Mindestlohn der Bekämpfung von Armut und insbesondere des Phänomens der Working Poor dient. Personen, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, sollen ein Einkommen erzielen können, das ihnen würdige Lebensbedingungen garantiert, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Ein kantonaler Mindestlohn sorgt für mehr Lohngleichheit, denn im Tieflohn-Segment arbeiten vor allem Frauen. Und er steigert – bei der aktuellen Wirtschaftslage besonders wichtig – die Kaufkraft der Bevölkerung. Ein Mindestlohn schützt die fairen und ehrlichen Arbeitgeber vor Firmen, deren Geschäftsmodell nur wegen Dumpinglöhnen funktioniert. Lokale KMUs werden so vor der unfairen Konkurrenz, die Armutslöhne zahlen wollen, geschützt. Auch das lokale Gewerbe profitiert von einem Mindestlohn. Menschen, die durch einen Mindestlohn mehr verdienen, werden mehr konsumieren.
Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland zeigen, dass ein Mindestlohn nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führt, sondern die Wirtschaft belebt. Die Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Jura und Tessin haben Mindestlöhne erfolgreich eingeführt und beweisen, dass sie funktionieren. Ein Mindestlohn von 23 Franken in der Stunde ist nichts als fair. Das kann auch der Kanton Solothurn.
Leserbrief Solothurner Zeitung 21.3.2024
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